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Noch nicht am Ziel aber endlich am Start!

von | 14. Jun 2021 | Aktuelles, Verein

Der Bundestag hat endlich das Lieferkettengesetz beschlossen. In Sachen Menschenrechte und Umweltschutz in den Lieferketten sind wir damit zwar noch lange nicht am Ziel. Aber wir sind endlich am Start!
https://www.weltladen.de/politik-veraendern/aktuelles/lieferkettengesetzbeschlossen/

Am 11.06.2021 hat der Bundestag endlich das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das jahrelange Engagement von Fair-Handels-Aktiven zusammen mit weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren hat sich ausgezahlt. Erstmalig nimmt ein Gesetz Unternehmen zu Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten in die Pflicht und stellt sich skrupellosen Geschäftspraktiken entgegen. Das ist ein großer Erfolg der Zivilgesellschaft im Kampf gegen verantwortungsloses unternehmerisches Handeln und die Lobbyisten der großen Wirtschaftsverbände.

Das Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein, denn erstmals werden damit menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen verbindlich in Deutschland geregelt.

Aber es müssen noch viele weitere Schritte folgen, denn da ist noch viel Luft nach oben. Ein nächster wichtiger Schritt ist eine effektive Umsetzung des Gesetzes und die Einführung eines starkes europäischen Lieferkettengesetzes. Dafür werden sich die Weltläden zusammen mit dem Forum Fairer Handel und der Inititive Lieferkettengesetz weiterhin stark machen.

Dabei ist uns wichtig:

  1. Der Schutz unseres Klimas und von Biodiversität gehören explizit ins Gesetz, denn deutsche und europäische Unternehmen sind viel zu oft an der Zerstörung unserer Umwelt beteiligt.
  2. Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es Unternehmen zur Sorgfalt entlang der gesamten Wertschöpfungskette verpflichten und darf nicht hinter die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zurückfallen.
  3. Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, muss es eine zivilrechtliche Haftung ermöglichen und Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit geben, vor deutschen Gerichten Schadensersatz von verantwortungslos handelnden Unternehmen einzuklagen.
  4. Damit ein Lieferkettengesetz wirkt, darf es nicht nur für die ganz großen Unternehmen gelten, sondern muss bei Unternehmen aus Sektoren mit großen Menschenrechtsrisiken auch kleinere Unternehmen ins Auge fassen

Das war der Weg zum Lieferkettengesetz: